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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadthalle Hagen für den Kartenverkauf und die Durchführung von Veranstaltungen

 

1.

Alle Bestellungen und Lieferungen von Veranstaltungstickets erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen, nachfolgend Stadthalle Hagen genannt, für den Kartenvorverkauf und die Durchführung von Veranstaltungen.

Sofern als Zahlungsart Vorkasse gewählt wird, entsteht ein Anspruch des Bestellers auf Lieferung der Eintrittskarten gegen die Stadthalle Hagen nur dann, wenn der Besteller den Preis für die Eintrittskarten einschl. der Nebengebühren innerhalb von drei Werktagen ab dem Tag der Bestellung auf das Konto der Stadthalle Hagen überwiesen hat. Im Falle der Kreditkartenzahlung entsteht der Anspruch nach Akzeptanz der Kreditkarte.

Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

2.

Durch den Erwerb der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Erwerber / Inhaber der Eintrittskarte zustande. Sofern die Stadthalle Hagen  nicht selbst als Veranstalter auftritt, vermittelt sie nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag und wird vom Erwerber der Eintrittskarten mit der Abwicklung des Kartenkaufs einschließlich eines eventuellen Versandes beauftragt.

 

3.

Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen findet das Fernabsatzgesetz auf die abgeschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG).

Dies beinhaltet, dass ein 2-wöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Stadthalle Hagen bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der bestellten Tickets ist der Besteller verpflichtet, diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.

 

4.

Für das bundesweite CTS-Ticketsystem wird von den Veranstaltern, in deren Namen und auf deren Rechnung die Stadthalle Eintrittskarten verkauft, keine Reservierungsmöglichkeit eingeräumt. Eine Platzzusage kann vor Zahlungseingang nicht gegeben werden. Der Kunde erhält die Karten nach dem Bestplatzprinzip. Sollte die gewünschte Preiskategorie bei Zahlungseingang nicht mehr vorhanden sein, erhält der Kunde einen Rückruf.

Die Preisangaben auf den Tickets stellen Bruttopreise dar und beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühren und sonstige Gebühren, welche seitens des Veranstalters vorgegeben werden, einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus anfallende Gebühren beziehen sich auf die Dienstleistungen, welche seitens der Stadthalle Hagen erbracht werden sowie für Porto beim Versand der Ticktets.

 

5.

Der Versand von Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Haftung der Stadthalle Hagen erstreckt sich auf den Haftungsumfang der Deutsche Post AG für die jeweilige Versendungsform.

 

6.

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind nur Rücknahmen aufgrund eines Ausfalls der Veranstaltung sowie eine räumliche oder zeitliche Verlegung der Veranstaltung.

Im Falle eines Veranstaltungausfalls nimmt die Stadthalle Hagen die in ihrem Vertriebsnetz erworbenen Eintrittskarten innerhalb von zwei Wochen nach dem ausgefallenen Veranstaltungstermin zurück.

Im Falle einer Veranstaltungsverlegung nimmt die Stadthalle Hagen die erworbenen Eintrittskarten bis zu fünf Werktagen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin zurück.


7.

Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich.

Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt oder zurückerstattet.

Mit Rücksendung der Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält darauf hin eine Erstattung des Kartenwertes.

Erfolgt die Kartenrücksendung durch den Kunden nicht fristgemäß (siehe Ziffer 6.), ist keine Rückerstattung des bezahlten Entgelts möglich.


8.

Sofern die Stadthalle Hagen die Eintrittskarten lediglich für den Veranstalter vermittelt, übernimmt sie keinerlei Haftung für Inhalt, Durchführung, Ablauf oder Qualität der Veranstaltung oder für die übermittelten Informationen zu den Veranstaltungen.

Im Übrigen ist jeder Schadensersatzanspruch der Stadthalle Hagen außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vollständig ausgeschlossen.

 

9.

Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt.

 


10.

Die Stadthalle Hagen übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Auch bei Programmänderungen und Ausfall einer Veranstaltung haftet die Stadthalle Hagen nicht. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung haftet ausschließlich der jeweilige Veranstalter.

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.

 

11.

Die zur Abwicklung des Kaufvertrags über die Tickets erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers werden von der Stadthalle Hagen ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrags genutzt. Sofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrags eingeschaltet sind, ist die Stadthalle Hagen berechtigt, die Daten weiterzuleiten, soweit dieses notwendig ist, um den geschlossenen Vertrag durchzuführen. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben.

 

12.

Der Kunde willigt ein, dass er von der Stadthalle Hagen in unregelmäßigen Abständen über Veranstaltungen und Angebote informiert wird.

Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

 

13.

Für Jugendliche gelten beim Besuch von Veranstaltungen die Regelungen des Jugendschutzes.

Zu öffentlichen Veranstaltungen haben Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne eine solche Begleitung haben längstens bis 24.00 Uhr Zutritt.



14.

Für den Besuch der Veranstaltungen gilt folgendes:

  • Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist untersagt. Bild- oder Tonaufnahmen jeder Art, auch für den privaten Gebrauch, sind unzulässig. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und berechtigen die Stadthalle Hagen zum    Verweis aus der Veranstaltung.
  • Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Haftungsansprüche hieraus entstehen nicht gegen die Stadthalle Hagen.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen zum Verweis aus der Veranstaltung.
  • Der Besucher einer Veranstaltung willigt ohne Vergütungsanspruch gegen den Veranstalter oder die Stadthalle Hagen ein, Bildaufnahme von sich erstellen, vervielfältigen oder senden zu lassen, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen in audiovisuellen Printmedien. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.

 

15.

Beim Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

16.

Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die AGB im Übrigen wirksam.

 

17.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hagen.

 

Hagen, im Juni 2010

Stadthallenbetriebs - GmbH Hagen

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